Schulordnung
„Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem andern zu"
Vorwort
Unsere Schule soll ein Ort sein, an dem sich alle, die darin arbeiten, wohl fühlen. Rücksichtsvoller, höflicher, fairer und
menschlicher Umgang miteinander ist uns besonders wichtig. Unser Schulhaus wird fortlaufend renoviert und erneuert, oft in gemeinschaftlicher Arbeit, deshalb ist ein sorgsamer Umgang mit allen
Einrichtungen in der Schule für unsere Wohlfühl-atmosphäre von großer Bedeutung.
Die Schulordnung will diese selbstverständliche Pflicht beispielhaft verdeutlichen und mit ihren Regelungen helfen, Konflikte
zu vermeiden. Schüler können von Lehrern, Aufsichtspersonen der Nachmittagsbetreuung, Verwaltungspersonal, Reinigungspersonal oder Hausmeister angehalten werden, sich an die Regelungen zu halten.
Jeder dieser Personen ist ohne Widerspruch Folge zu leisten!
1. Ordnung muss sein!
- Für Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulgelände sind wir gemeinsam verantwortlich. Klassen und Unterrichtsgruppen sorgen dafür in ihren Unterrichtsräumen. Ich halte meinen eigenen
Arbeitsplatz in Ordnung.
- Ich versuche Abfall zu vermeiden, bzw. Abfall zu trennen.
- Ich nehme Flaschen, Tetrapacks und Dosen von Zuhause wieder mit.
- Ich verpflichte mich Schuhe, die nur für das Schulhaus sind, zu tragen.
- Ich bemühe mich, Energie zu sparen; unnötiges Licht ist auszuschalten.
- Jeder bewegt sich auf dem Schulgebäude nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und Fahrflächen. Abgestellte Fahrzeuge dürfen niemanden behindern. Die Panikverschlüsse an den Fluchttüren dürfen
nur im Notfall geöffnet werden.
- Fundgegenstände werden umgehend beim Hausmeister abgegeben, Verlustanzeigen im Sekretariat gemeldet.
- Unsere Schule ist eine tolerante Schule! Deswegen verpflichten wir uns zu gegenseitiger Toleranz; d.h. heißt auch, beim Schulgebet und Schulgottes-diensten ein würdiges Benehmen zu
zeigen!
- Wir grüßen uns gegenseitig und auch alle erwachsenen Personen, die wir im Schulhaus antreffen.
2. Klassenorganisation
- Raumaufteilung und Sitzordnung im Klassen-zimmer legt der Klassenlehrer unter Berück-sichtigung der Vorstellungen der Schüler fest. Im Einvernehmen mit dem Klassenlehrer können die Schüler
ihr Klassenzimmer gestalten und die Pinnwände, Vitrinen und Schränke entsprechend nutzen. Im Klassenzimmer ist der Stundenplan auszuhängen.
- Der im wöchentlichen Wechsel in jeder Klasse einzuteilende Tafeldienst sorgt auch für Kreide und sonst erforderliche Arbeitsmittel; außerdem sorgt er dafür, dass ausreichend gelüftet wird.
Weitere Dienste, etwa für den Transport von Lehrmaterial, können eingeteilt werden.
- Die Bedienung technischer Einrichtungen steht nur Lehrkräften oder damit gesondert beauftragten Schülern zu.
3. Der Unterrichtsbeginn
- Das Schulhaus wird nach Ankunft der ersten Schulbusse geöffnet. Jeder Schüler soll 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer sein.
- Der Unterricht beginnt mit einer Minute der Besinnung, deren Form ggf. mit den Religions- bzw. Ethiklehrern festgelegt werden kann.
- Kommt keine Lehrkraft, verständigt der Klassensprecher nach 5 Minuten das Sekretariat.
- Ab Unterrichtsbeginn ist es untersagt, jegliche Art von Mützen und Kappen im Klassenzimmer zu tragen.
- Während einer Unterrichtsstunde darf nur mit Erlaubnis der jeweiligen Lehrkraft getrunken werden.
4. Die Pause
- Die Pause verbringen alle Schüler im Pausenhof, bei schlechtem Wetter in der Aula. Im restlichen Schulgebäude ist der Aufenthalt während der Pause nicht gestattet.
- Jeweils eine Klasse übernimmt den Pausendienst zur Beseitigung der Abfälle im wöchentlichen Wechsel. Die Überwachung obliegt der Pausen-aufsicht.
- Während der Pausen sorgen geeignete Schüler für die Belüftung der Klassenzimmer unter Berücksichtigung von Energiesparmaßnahmen (Licht, Heizung).
5. Das Unterrichtsende
- Alle Fenster und Türen werden geschlossen, die Stühle auf die Tische gestellt.
- Wer warten muss, soll sich in der Aula oder dem Hausaufgabenraum aufhalten. Unterrichtsstörung muss vermieden werden. Vorhandene Tischtennis-platten und ein Kickerkasten stehen zur freien
Verfügung und sollen sorgsam behandelt werden. Bis 16:30 Uhr kann im Hausaufgabenraum gearbeitet werden.
- Das Schulhaus wird um 17:00 Uhr geschlossen
6. Schäden
- Wer einen Schaden verursacht oder entdeckt, meldet dies umgehend dem Hausmeister oder im Sekretariat. Wer einen Schaden schuldhaft verursacht, ist zum Ersatz verpflichtet. Dies gilt auch
für Lernmittel. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
7. Verbote
Es ist den Schülern strikt verboten,
- den Schulbereich während der Unterrichtszeit (einschl. der Pausen) ohne Erlaubnis zu verlassen; dies gilt auch für Besuche in der Bücherei;
- zu rauchen oder Alkohol zu sich zu nehmen;
- Handys, MP3-Player oder ähnliche Speicher-medien zu benützen; Ausnahmen werden gegebenenfalls von einer Lehrkraft gewährt.
- Sportplätze ohne Genehmigung der Sportlehrer zu benutzen;
- mit dem Rad oder Moped im Schulgelände herumzufahren;
- auf den Blumentrögen im Hof herumzuturnen;
- Musikinstrumente oder sonstige Einrichtungen, die für den Unterricht bestimmt sind, ohne Erlaubnis der Fachlehrer zu benutzen.
Verstöße gegen diese Verbote können mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet werden.
Gemäß Art. 61 BayEUG sind der Vertrieb von Gegenständen aller Art, Werbung und das Sammeln von Bestellungen, ebenso politische
Propaganda und Werbung für politische Parteien auf dem Schulgelände untersagt.
Nur mit Zustimmung der Schulleitung wird gestattet:
- Sammlungen für karitative Zwecke
- Aushänge am „Schwarzen Brett"
- Sonderveranstaltungen im Schulbereich
Diese Hausordnung wurde im Oktober 1993 vom Lehrerkollegium und vom Elternbeirat gemäß Art. 47 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BayEUG
beschlossen und im Dezember 2007 vom Lehrerkollegium ergänzt.
Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis auf Weiteres.