Schulordnung der PSMS Grafenau

 

Vorwort

 

Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich alle, die darin arbeiten und lernen, wohl fühlen sollen. Rücksichtsvoller, höflicher und fairer Umgang miteinander ist uns allen besonders wichtig. Ein sorgsamer Umgang mit allen Einrichtungen in der Schule - insbesondere das Angebot an Spielmöglichkeiten während der Pausen -  ist von großer Bedeutung. Die Schulordnung hilft mit ihren Regelungen Konflikte zu vermeiden. Lehrer, Aufsichtspersonen der Nachmittagsbetreuung, Verwaltungs- und Reinigungspersonal oder der Hausmeister können Schüler dazu anhalten sich an die Regelungen zu halten.

 

1. Ordnung muss sein!

 

  • Ich achte auf dem gesamten Schulgelände auf Sauberkeit und Ordnung.
  • Ich vermeide Abfall und spare Energie.
  • In der Winterzeit (November bis Ostern) wird empfohlen Hausschuhe zu tragen.
  • Ich bin tolerant gegenüber anderen.
  • Ich zeige bei Schulfeiern und -gottesdiensten ein würdiges Benehmen.
  • Ich trage während der Unterrichtszeit keine Mützen und Kappen.
  • Ich beachte die Handy- und Smartphone-Ordnung!

 

 

2. Klassenorganisation

 

Den Ordnungsrahmen im Klassenzimmer legt die Klassenlehrkraft mit den Schülern gemeinsam fest: Klassendienste, Ämter, Regeln, ...

Anderen im Klassenraum unterrichtenden Lehrern müssen die Regelungen bekannt gemacht werden!

 

3. Der Unterrichtsbeginn

 

  • Das Schulhaus wird nach Ankunft der ersten Schulbusse geöffnet. Alle Schüler bleiben in der Aula bis der Lehrer sie um 7:45 Uhr abholt.
  • Kommt keine Lehrkraft, verständigt der erste Klassensprecher nach 5 Minuten das Sekretariat.

 

4. Die Pause

 

  • Die Pause verbringe ich im Pausenhof, in der Aula oder im Schlawinergarten (Ruheraum). Im restlichen Schulgebäude ist währenddessen der Aufenthalt nicht gestattet.
  • Im Wechsel übernimmt jeweils eine Klasse den Pausenordnungsdienst.
  • Ich warte nach dem Gong in der Aula auf die Lehrkraft der folgenden Stunde.

 

5. Das Unterrichtsende

 

  • Alle Fenster und Türen werden geschlossen, die Stühle auf die Tische gestellt, Jalousien hochgefahren und das Licht wird ausgeschaltet.
  • Wenn ich warten muss, halte ich mich in der Aula auf. Ich vermeide jede Unterrichtsstörung und verhalte mich ruhig.

 

6. Schäden

 

Ich melde einen entdeckten oder einen von mir verursachten Schaden umgehend dem Hausmeister oder einer Lehrkraft.

Habe ich den Schaden schuldhaft, bzw. mutwillig verursacht, verpflichte ich mich zum Ersatz. Dies gilt insbesondere auch für meine Schulbücher und Lernmittel.

 

7. Verbote

 

Es ist mir strikt verboten …

 

  • das Schulgelände während der Unterrichtszeit (einschl. der Pausen) ohne Erlaubnis zu verlassen.
  • zu rauchen, Alkohol oder Drogen zu konsumieren.
  • Sportplätze ohne Genehmigung der Sportlehrer zu benutzen.
  • Musikinstrumente oder digitale Schulgeräte, die für den Unterricht bestimmt sind, ohne Erlaubnis der Lehrkräfte zu benutzen.

 

Verstöße gegen diese Verbote können mit einer Ordnungsmaßnahme (siehe Maßnahmenkatalog) geahndet werden.

 

Diese Schulordnung wurde in ihrer Grundfassung im Juli 2021 vom Lehrerkollegium und vom Elternbeirat gemäß Art. 47 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BayEUG beschlossen und vom Lehrerkollegium zuletzt im Juli 2024 ergänzt/geändert.

Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

 

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